Entschließungsantrag im Bundesrat

Länder wollen „Homo-Heilung“ verbieten lassen

Bundesrat gegen Konversionstherapien (Foto: Bundesrat/Frank Bräuer)
Bundesrat gegen Konversionstherapien (Foto: Bundesrat/Frank Bräuer)
Am 17. Mai hat der Bundesrat einstimmig dem Entschließungsantrag der Länder Hessen, Berlin, Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Rheinland-Pfalz zugestimmt. Darin fordern die Länder den Bund unter anderem auf, ein Verbot von sogenannten Konversionstherapien umzusetzen. Diese vermeintlich therapeutischen Angebote sollen homosexuelle Menschen von ihrer sexuellen Orientierung „heilen“ – also heterosexuell machen.

„Die Entscheidung des Bundesrates zum Verbot der sogenannten Konversionstherapien ist richtig und für uns selbstverständlich“, erklärte der CDU-Fraktionsvorsitzende im Niedersächischen Landtag, Dirk Toepffer, gegenüber der LSU. „Ich habe es bis vor kurzem nicht einmal für möglich gehalten, dass es derartige Methoden im Jahr 2019 noch gibt. Sie sind mit der Würde des Menschen nicht vereinbar, und ich unterstütze Jens Spahn bei einer juristisch sauberen Lösung dieser Frage.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte Anfang des Jahres erklärt, nach einem Weg suchen zu wollen, wie Konversionstherapien verboten werden können. Am 8. Mai tagte dazu zum ersten Mal eine Kommission im Bundesgesundheitsministerium, deren Sitzung Spahn persönlich eröffnete.  Vertreter der LSBTI-Community hatten vorab kritisert, dass Glaubensgemeinschaften der Kommission angehören. Nach wie vor spricht sich die Evangelische Allianz gegen ein solches Verbot auspricht. In ihren Augen gehört die Therapie zum seelsorgerlichen Angebot.

Die LSU hingegen begrüßt die Einbindung der Kirchen. „Es ist wichtig, gerade mit Vertretern derjenigen Institutionen ins Gespräch zu kommen, in deren Reihen und oftmals gegen die Überzeugung der Leitungen solche ‚Therapien‘ angeboten werden“, stellt LSU-Landeschef Sven Alexander van der Wardt klar. Mit einem Ergebnis der Kommissionarbeit wird im Herbst gerechnet.

Ergänzung kam nicht durch

Ein Ergänzungsantrag aus dem Gesundheitsausschuss erhielt am Freitag allerdings keine Mehrheit. Durch die Ergänzung sollte klargestellt werden, dass unter Konversionstherapien ausdrücklich nicht solche Maßnahmen zu verstehen sind, "die im Rahmen einer Geschlechtsangleichung, bei der die primären oder sekundären Geschlechtsmerkmale in Aussehen oder Funktion dem Geschlechtsempfinden an-gepasst werden und nach dem Transsexuellengesetz bisher vorgesehen sind."

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